Förderung · Ö-Cert-zertifiziert

Förderungen für deine Yogalehrer-Ausbildung

Matsya Yoga ist durch Ö-Cert zertifiziert und ist damit eine Institution in der Erwachsenenbildung mit höchsten Qualitätsstandards. Unsere Ausbildungen können auch vom waff gefördert werden.

Förderung in Wien Bundesländer

Ö-Cert

Über unsere Qualifikation

Matsya Yoga ist eine durch Ö-Cert zertifizierte Institution im Bereich der Erwachsenenbildung, die sich durch höchste Qualitätsstandards auszeichnet. Diese Standards werden nicht nur intern gewahrt, sondern auch durch regelmäßige externe Überprüfungen sichergestellt.

Als anerkannter Bildungsträger genießt Matsya Yoga das Vertrauen verschiedener Förderstellen in ganz Österreich.

Dies bietet dir die außergewöhnliche Möglichkeit, deine Yogalehrer-Ausbildung bei uns durch Fördermittel unterstützen zu lassen.

Mehr über unsere Qualifikationen

Ö-Cert Qualitätsrahmen für Erwachsenenbildung

Wie komme ich zu einer Förderung?

Die Suche nach passenden Fördermöglichkeiten kann ein bisschen kompliziert sein. Daher haben wir hier viele Informationen für dich zusammengestellt. Willst du mehr wissen, empfehlen wir dir zwei hilfreiche Ressourcen:

Es ist ratsam, die konkreten Fördermöglichkeiten direkt mit den entsprechenden Institutionen zu besprechen.

Im Folgenden findest du aber einige sehr nützliche, beispielhafte Fördermöglichkeiten für deine Yogalehrer-Ausbildung bei uns in der Matsya Yoga Academy.

Wien

Für Wien – Förderung durch den waff

Der waff (Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) unterstützt berufliche Aus- und Weiterbildungen über das Bildungskonto. Für unsere Ausbildungen und Workshops kommen vor allem zwei Varianten in Frage:

Für Beschäftigte

Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung

  • Für Beschäftigte (z. B. nach ASVG oder als Neue Selbstständige) mit höchstens 2.800 Euro netto im Monat.
  • 50 % der Kurskosten bei einem Netto-Einkommen bis 2.100 Euro, 40 % bis 2.500 Euro, 30 % bis 2.800 Euro.
  • Insgesamt maximal 2.000 Euro innerhalb von vier Jahren.
  • Antrag vor Kursbeginn oder spätestens 4 Wochen nach Kursbeginn; die Förderung wird nach Kursende ausbezahlt.

Details beim waff

Ohne Einkommensgrenze

Bildungskonto für alle

  • 50 % der Kurs- und Prüfungskosten, maximal 500 Euro.
  • Für Beschäftigte (ASVG), Neue Selbstständige, Personen in Elternkarenz oder Teilpension sowie beim AMS Wien gemeldete Arbeitslose, Bezieher*innen von Mindestsicherung oder Kinderbetreuungsgeld.
  • Die Kurskosten müssen mindestens 150 Euro betragen.
  • Antrag spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss.

Details beim waff

Wichtig für beide Varianten

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss dein Hauptwohnsitz in Wien sein (Meldebestätigung).
  • Für Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit und Wellness fördert der waff nur, wenn du zu Kursbeginn bereits in diesem Bereich tätig bist und ein direkter Bezug zu deiner Tätigkeit besteht. Für Yogalehrer:innen, die sich bei uns weiterbilden, ist das meist gut nachweisbar.
  • Nicht gefördert werden unter anderem Studierende, Schüler*innen, Pensionist*innen, Beamt*innen und selbstständig Erwerbstätige (außer Neue Selbstständige).

Ob deine Ausbildung gefördert wird, entscheidet der waff im Einzelfall. Am besten lässt du dich vor Kursbeginn beraten: Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung, Telefon 0800 86 86 86. Den Antrag stellst du online.

Stand der Angaben: Oktober 2026, laut waff.at.

waff Bildungskonto Zum Online-Antrag

AMS

Förderung durch das AMS

Die Förderung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen wie einer Yogalehrer-Ausbildung durch das AMS hängt davon ab, wie das AMS die Ausbildung als verwertbar am Arbeitsmarkt einschätzt.

Ausnahme ist hier das Unternehmensgründungsprogramm, da die Verwertbarkeit einzig die Entscheidung der Fördernehmer:in ist. Es lohnt sich aber immer für arbeitssuchende Personen, mit ihrem zuständigen AMS-Betreuer zu sprechen, um mögliche Unterstützungsmöglichkeiten für die Kurskosten zu prüfen.

Fördermöglichkeiten durch das AMS:

AMS-Unternehmensgründungsprogramm: Das AMS hilft arbeitslosen Personen bei der Gründung lebensfähiger Unternehmen und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Ob das AMS im Rahmen dieses Programms auch die Ausbildungskosten übernimmt, wird individuell mit deinem AMS-Betreuer bzw. deiner AMS-Betreuerin abgesprochen. Weitere Infos findest du hier.

AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte: Diese Unterstützung ist gedacht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss, Frauen mit Lehr- oder mittlerem Schulabschluss sowie Personen ab 50 Jahren. Dein Arbeitgeber beantragt die Förderung für dich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn. Die Ausbildung muss mindestens 16 Stunden umfassen (ist bei uns der Fall), und 50 % der Kurskosten werden erstattet. Weitere Infos findest du hier.

Für detaillierte Informationen und Anfragen zu diesen Fördermöglichkeiten empfehlen wir, dich direkt an das AMS zu wenden.

AMS-Unternehmensgründungsprogramm

Österreichweit

Deine Förderungen in den Bundesländern

Hinweis: Förderbedingungen ändern sich häufig. Wir bemühen uns, die Angaben aktuell zu halten, können aber keine Gewähr übernehmen. Bitte prüfe die aktuellen Bedingungen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.

Wien – waff (Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds)

In Wien ist der waff zuständig, bei dem unsere Ausbildungen gelistet sind. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung – die wichtigsten findest du weiter oben.

Eine gemeinsame Voraussetzung für alle Möglichkeiten ist der Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für dich infrage kommen, kannst du am besten direkt mit den Beraterinnen des waff klären.

Mehr Infos findest du hier.

Niederösterreich – Bildungsförderung (NÖ Weiterbildungsscheck)

In Niederösterreich gibt es eine Bildungsförderung, die einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten für Personen leistet, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen wie einer Yogalehrer-Ausbildung teilnehmen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung der berufsspezifischen Weiterbildung dient.

Mehr Infos findest du hier.

Oberösterreich – Bildungskonto des Landes OÖ

Im Land Oberösterreich gibt es das Bildungskonto des Landes OÖ, das berufsorientierte Weiterbildungen, aber auch Umschulungen finanziell unterstützt. Die Förderung des Bildungskontos deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zu maximal 2.200 Euro (bei 30 %) bzw. 2.700 Euro (bei 60 %) ab. Der Antrag auf Förderung kann erst nach Abschluss der Ausbildung bei uns gestellt werden.

Mehr Infos findest du hier.

Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss

Im Burgenland gibt es den Qualifikationsförderungszuschuss für die Weiterbildung im aktuellen Beruf, aber er ist auch anwendbar für Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die deine Qualifikation verbessern und nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen.

Mehr Infos findest du hier.

Salzburg – Bildungsscheck

In Salzburg gibt es den Bildungsscheck, der die berufliche Qualifikation von Arbeitnehmern verbessern soll; dieser gilt für das aktuelle und zukünftige berufliche Tätigkeitsfeld.

Der Salzburger Bildungsscheck fördert berufsorientierte Ausbildungen, die Qualifikationen vermitteln, die entweder direkt im Berufsleben anwendbar sind oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) darstellen.

Mehr Infos findest du hier.

Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (GraFo)

In der Steiermark gibt es den Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung, der sich an Berufstätige im Alter von 18 bis 64 Jahren mit niedrigem Einkommen richtet. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Ausbildungen wie die unsere mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Die Förderung durch den GraFo kann bis zu 2.500 Euro pro Person betragen.

Mehr Infos findest du hier.

Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer

In Kärnten gibt es eine Bildungsförderung für Arbeitnehmer, die der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern, freien Dienstnehmern und Wiedereinsteigern dient, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist eine Voraussetzung, und der Antrag kann frühestens zu Beginn der Ausbildung gestellt werden.

Mehr Infos findest du hier.

Tirol – Bildungsgeld-update

In Tirol gibt es das Bildungsgeld-update, das darauf abzielt, deine berufliche Qualifikation in Tirol zu erhöhen. Ausbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (maximal 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer:innen, Arbeitslose, Wiedereinsteiger:innen und auch Selbstständige. Anträge müssen spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die Förderung wird jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung ausgezahlt.

Mehr Infos findest du hier.

Vorarlberg – Bildungszuschüsse

In Vorarlberg gibt es verschiedene Bildungszuschüsse, die je nach Art der Ausbildung und förderbarem Personenkreis variieren. Die Anträge können erst nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, und die finanzielle Unterstützung wird nach Abschluss der Ausbildung ausbezahlt.

Mehr Infos findest du hier.

Vishuddha Chakra Zeichnung

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Wir sind für dich da

Du kannst uns gerne besuchen, damit wir deine individuellen Wünsche besprechen können – wir sind immer für alle Fragen da, telefonisch oder per Kontaktformular.

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