Lass dir deine Ausbildung Fördern!
Förderungen von Bund und Ländern. Matsya Yoga ist durch Öcert und Wien-Cert zertifiziert und ist damit eine Institution in der Erwachsenenbildung mit höchsten Qualitätsstandards.
Unsere Ausbildungen können daher Österreichweit von Institutionen der Erwachsenenbildung gefördert werden.
Über unsere Qualifikation
Matsya Yoga ist eine durch Ö-Cert und Wien-Cert zertifizierte Institution im Bereich der Erwachsenenbildung, die sich durch höchste Qualitätsstandards auszeichnet. Diese Standards werden nicht nur intern gewahrt, sondern auch durch regelmäßige externe Überprüfungen sichergestellt.
Als anerkannter Bildungsträger genießt Matsya Yoga das Vertrauen verschiedener Förderstellen in ganz Österreich.
Dies bietet dir die außergewöhnliche Möglichkeit, deine Yogalehrer-Ausbildung bei uns durch Fördermittel unterstützen zu lassen. Darüber hinaus besteht die Chance, die Ausbildung im Rahmen einer Bildungskarenz zu absolvieren.
Wie Komme ich zu einer Förderung?
Die Suche nach passenden Fördermöglichkeiten und deren Umsetzung kann jedoch recht kompliziert sein. Daher empfehlen wir dir zwei hilfreiche Ressourcen, um geeignete Förderungen zu finden:
- Schau auf die Webseite Kursförderung.at.
- Schau ebenso auf der Seite Bildungsförderungen in Österreich vorbei.
Es ist ratsam, die konkreten Fördermöglichkeiten direkt mit den entsprechenden Institutionen zu besprechen.
Im Folgenden findest du aber einige sehr nützliche, beispielhafte Fördermöglichkeiten für deine Ausbildung bei uns in der Matsya Yoga Academy:
Förderung in Bildungskarenz
Die Bildungskarenz ist eine wunderbare Möglichkeit für dich, dich zwischen 2 und 12 Monaten von deiner Arbeit freistellen zu lassen, um dich voll und ganz auf deine Yogalehrer Ausbildung zu konzentrieren, ohne dass du deinen Job kündigen musst.
Während dieser Zeit bekommst du vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Du darfst während der Bildungskarenz die Geringfügigkeitsgrenze von bis zu 500,91 Euro pro Monat dazuverdienen. Allerdings werden die Ausbildungskosten selbst nicht direkt finanziell unterstützt.
Damit du die Bildungskarenz nutzen kannst, brauchst du:
- Ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Sowohl du als auch dein Arbeitgeber müssen damit einverstanden sein,
- und du musst die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllen.
- Außerdem musst du an Ausbildungen bei uns teilnehmen, die mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen (für Eltern mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr sind es 16 Stunden).
Wir bieten ein spezielles 20 Stunden/ Woche 300h Programm an, dass es dir ermöglicht während der Bildungskarenz eine Yogalehrer:innenausbildung bei uns zu absolvieren. Eine 200h Ausbildung ist in Absprache mit uns auch möglich.
Der Antragsprozess läuft dann folgendermaßen ab:
- Sprich mit deinem Arbeitgeber über die Möglichkeit der Bildungskarenz.
- Informiere dich beim AMS über die Voraussetzungen und Bedingungen.
- Hol dir einen schriftlichen Nachweis bei unser Schule über deine Teilnahme an deiner Yoga Ausbildung (20 Stunden pro Woche bzw. 16 Stunden für Eltern mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr.
- Stelle dann deinen Antrag auf Bildungskarenz beim AMS.
Unsere Ausbildungen können eigenständig oder sogar in Kombination mit anderen Ausbildungen für die Bildungskarenz genutzt werden. Du kannst uns gerne Besuchen damit wir deine individuellen Wünsche besprechen können, wir sind immer für alle Fragen da.
Mehr Infos zur Bildungskarenz findest du hier.
Förderung in der Bildungsteilzeit
Eine Bildungsteilzeit ist eine abgeschwächte Form der Bildungskarenz. Hier hast du die Möglichkeit, deine Arbeitszeit für einen Zeitraum von 4 bis 24 Monaten zu reduzieren, um ganz für deine Yoga Ausbildung da sein zu können. Die Reduktion kann dabei zwischen 25 % und 50 % deiner aktuellen Arbeitsstunden betragen.
Während dieser Zeit erhältst du als Teilnehmer Bildungsteilzeitgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS) in Höhe von 91 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag. Als Beispiel bedeutet das, wenn du deine Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden pro Woche reduzierst und im August (31 Tage) teilnimmst, erhältst du 10 x 0,91 x 31 = 282,1 Euro.
Die Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit sind wie folgt:
- Du musst ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze haben.
- Sowohl du als auch dein Arbeitgeber müssen damit einverstanden sein.
- Du musst die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen.
- Du musst an Ausbildungen von uns teilnehmen, die insgesamt mindestens 10 Wochenstunden umfassen ( das Teacher Training qualifiziert hierführ)
Der Antragsprozess läuft folgendermaßen ab:
- Sprich mit deinem Arbeitgeber über die Möglichkeit der Bildungsteilzeit.
- Informiere dich beim AMS über die Voraussetzungen und Bedingungen.
- Besorge dir einen schriftlichen Nachweis über deine Teilnahme an deiner Ausbildung bei uns (mindestens 10 Wochenstunden).
- Stelle deinen Antrag auf Bildungsteilzeit beim AMS.
Die meisten unserer Ausbildungen sind für die Bildungsteilzeit geeignet. Wie gesagt, auch hier gilt, es kann helfen mit uns über dein Vorhaben zu sprechen, Wir sind immer für dich da, telefonisch, oder per Kontakt-Formular.
Hier erfährst du mehr zur Bildungsteilzeit.
Förderung durch das AMS
Die Förderung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen wie einer Yogalehrer Ausbildung durch das AMS hängt davon ab wie das AMS die Ausbildung als verwertbar am Arbeitsmarkt einschätzt.
Ausnahme ist hier das Unternehmensgründerprogramm, da die Verwertbarkeit einzig die Entscheidung der Fördernehmer:in ist. Es lohnt es sich aber immer für arbeitssuchende Personen, mit ihrem zuständigen AMS-Betreuer zu sprechen, um mögliche Unterstützungsmöglichkeiten für die Kurskosten zu prüfen.
Hier sind einige Infos zu spezifischen Fördermöglichkeiten durch das AMS:
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte: Diese Unterstützung ist gedacht für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dein Arbeitgeber kann diese Förderung für dich beantragen. Die Ausbildung muss mindestens 24 Kursstunden umfassen (Ist bei uns der Fall), und 50 % der Kurskosten werden erstattet. Weitere Infos findest du hier.
AMS-Unternehmensgründerprogramm: Das AMS hilft arbeitslosen Personen bei der Gründung lebensfähiger Unternehmen und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wenn du dieses Gründungsprogramm nutzt, übernimmt das AMS auch 100 Prozent der Ausbildungskosten. Weitere Infos findest du hier.
Förderung der Personalentwicklung: Das AMS unterstützt deinen Arbeitgeber dabei, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (also dich) durch Qualifizierungsmaßnahmen weiterzuentwickeln. Dein Arebitgeber kann das für dich beantragen. Weitere Infos findest du hier.
Für detaillierte Informationen und Anfragen zu diesen Fördermöglichkeiten empfehlen wir, dich direkt an das AMS zu wenden.
Deine Förderungen in den Bundesländern
Wien – WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds): In Wien gibt es beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds), unsere Zertifizierungsstelle, bei der unsere Ausbildungen gelistet sind. Hier gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung.
Eine gemeinsame Voraussetzung für alle Möglichkeiten ist der Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für dich infrage kommen, kannst du am besten direkt mit den Beraterinnen des WAFF klären.
Mehr Infos findest du hier und ganz unten.
Niederösterreich – Bildungsförderung: In Niederösterreich gibt es eine Bildungsförderung, die einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten für Personen leistet, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen wie einer Yogalehrer Ausbildung teilnehmen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung der berufsspezifischen Weiterbildung dient.
Oberösterreich – Bildungskonto des Landes OÖ: Im Land Oberösterreich gibt es das Bildungskonto des Landes OÖ, das berufsorientierte Weiterbildungen aber auch Umschulungen finanziell unterstützt. Die Förderung des Bildungskontos deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zu maximal 2200 Euro (bei 30 %) bzw. 2700 Euro (bei 60 %) ab. Der Antrag auf Förderung kann erst nach Abschluss der Ausbildung bei uns gestellt werden.
Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss: Im Burgenland gibt es den Qualifikationsförderungszuschuss für die Weiterbildung im aktuellen Beruf, aber er ist auch anwendbar für Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die deine Qualifikation verbessern und nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen.
Salzburg – Bildungsscheck: In Salzburg gibt es den Bildungsscheck, der die berufliche Qualifikation von Arbeitnehmern verbessern soll, dieser gilt für das aktuelle und zukünftige berufliche Tätigkeitsfeld.
Der Salzburger Bildungsscheck fördert berufsorientierte Ausbildungen, die Qualifikationen vermitteln, die entweder direkt im Berufsleben anwendbar sind oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) darstellen.
Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (GraFo): In der Steiermark gibt es das Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung, das sich an Berufstätige im Alter von 18 bis 64 Jahren mit niedrigem Einkommen richtet. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Ausbildungen wie die unsere mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Die Förderung durch den GraFo kann bis zu 2.500 Euro pro Person betragen.
Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer: In Kärnten gibt es eine Bildungsförderung für Arbeitnehmer, die der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern, freien Dienstnehmern und Wiedereinsteigern dient, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist eine Voraussetzung, und der Antrag kann frühestens zu Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Tirol – Bildungsgeld-update: In Tirol gibt es das Bildungsgeld-update, das darauf abzielt, deine berufliche Qualifikation in Tirol zu erhöhen. Ausbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (maximal 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer:innen, Arbeitslose, Wiedereinsteiger:innen und auch Selbstständige. Anträge müssen spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die Förderung wird jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung ausgezahlt.
Vorarlberg – Bildungszuschüsse: In Vorarlberg gibt es verschiedene Bildungszuschüsse, die je nach Art der Ausbildung und förderbarem Personenkreis variieren. Die Anträge können erst nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, und die finanzielle Unterstützung wird nach Abschluss der Ausbildung ausbezahlt.
Für Wien - Förderung durch den WAFF
Wer wird gefördert?
Die Voraussetzung für eine Förderung deiner Yogalehrer und Yogalehrerinnen Ausbildung ist, dass du nicht mehr als 2.500 Euro netto pro Monat verdienst. Du kannst dann die Förderung beantragen, wenn wenn diese Bedingungen erfüllt sind zu:
- Beschäftigung nach ASVG
- in Bildungs-Karenz oder Bildungs-Teilzeit
- in Elternkarenz oder Hospizkarenz
- Neue Selbstständige, nach dem Gewerblichen Sozialversicherungs-Gesetz versichert (gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG)
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antrag-Stellung muss für den Waff der Haupt-Wohnsitz in Wien sein (Melde-Bestätigung).
Förderhöhe:
Die Förderhöhe für unsere Yoga Lehrer:innen Ausbildungen in Wien hängt von deinem Netto Einkommen wie folgt ab:
50 % der Kurs-Kosten (Netto-Einkommen bis 1.800 Euro)
40 % der Kurs-Kosten (Netto-Einkommen bis 2.200 Euro)
30 % der Kurs-Kosten (Netto-Einkommen bis 2.500 Euro)
Noch Fragen? Schreib uns einfach!